ALLE WELTKULTURERBESTÄTTEN DER UNESCO AUF EINEN BLICK

Was ist das UNESCO-Weltkulturerbe?

 

Weltkulturerbe - Tschechien - Schloss und Park Lednice
Schloss und Park Lednice in Tschechien

In einer Welt, die immer schnelllebiger wird, droht die Vergangenheit in Vergessenheit zu geraten. Zeugnisse vergangener Kulturen und einzigartige Naturlandschaften werden Opfer einer teilweise fragwürdigen Zukunftsentwicklung. Um die „Schätze der Menschheit“ wie die Pyramiden von Gizeh, die Freiheitsstatue von New York, den Tower of London, den Kölner Dom und das Schloss von Versailles nachhaltig ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zudem auf Dauer zu bewahren und zu schützen, wurde von der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation, kurz UNESCO, 1972 die „Internationale Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit“ geschaffen. Staaten, die diese Konvention unterzeichnet haben, verpflichten sich zum nachhaltigen Schutz von Baudenkmälern und Natur- sowie Kulturlandschaften innerhalb ihrer Ländergrenzen. Unterdessen haben 193 Staaten diese Konvention unterzeichnet.

Weltkulturerbe Malta - Valletta
Historisches Spektakel in Valletta auf Malta - Erinnerung an die
glorreichen Zeiten der Johanniterritter

1073 Kultur- und Naturerbestätten aus 167 Staaten(Stand: Juli 2017) aller Kontinente haben die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Liste bislang erfüllt.

Weltkulturerbe - Irland Südwesten - Skellig Michael
In der Mönchssiedlung auf der Insel Skellig Michael (Irland)

Einzeldenkmäler wie der Dom zu Speyer oder die Kathedrale Notre Dame in Tournai gehören ebenso wie Flächendenkmäler – darunter die Hansestädte Lübeck, Brügge und Stralsund – und Kultur- sowie Naturlandschaften – man denke an die Wachau oder die Galapagosinseln– zum Erbe der Menschheit.

Aufnahmekriterien und Rote Liste

Kriterien für die Anerkennung eines Baudenkmals oder einer Naturlandschaft als Welterbe sind die Einzigartigkeit und die historische Echtheit eines Kulturdenkmals und die geschlossene Erhaltung einer Naturlandschaft. Baudenkmäler und Naturlandschaften, die wie das Dresden und das Dresdner Elbtal bei Dresden aufgrund eines durch Bürgerentscheid erzwungenen Brückenbaus oder wie die Nationalparks der Demokratischen Republik Kongo aufgrund von Bürgerkriegen in ihrer Existenz nachhaltig beeinträchtigt und bedroht sind, werden auf eine Rote Liste platziert. Im vom Krieg erschütterten Afghanistan stehen sowohl die archäologischen Ruinen im Tal von Bamiyan (ernannt 2003) und das Minarett von  of Jam (ernannt 2002) auf dieser Liste. Bedroht ist auch das alte, von einer Stadtmauer umgebene Baku (Aserbaidschan, ernannt 2003) sowie der Königspalast in Abomey (Benin) und die erst jüngst als Welterbe anerkannten Salpeterwerke im chilenischen Humberstone und Santa Laura. Wenn auch überwiegend Welterbestätten in Schwellen- und Entwicklungsländern auf der so genannten Roten Liste stehen, so darf man nicht übersehen werden, dass mit dem Everglades-Nationalpark auch ein Naturerbe aus einem hochindustriellen Land wie den USA im Bestand gefährdet ist. Nicht nur urbanes Wachstum, sondern auch die Umweltbelastung durch Düngung angrenzender Flächen sowie Flutschutzmaßnahmen, die zum Sinken des Wasserspiegels führten, sind einige Gründe für die Aufnahme des Nationalparks in die Rote Liste.

Weltkulturerbe Brügge
Im historischen Stadtkern von Brügge

Den betroffenen Staaten wird gleichzeitig mit der Aufnahme in die Rote Liste aufgetragen, die Bewahrung des Welterbes beispielsweise durch dezidierte Managementpläne oder veränderte Bebauungspläne zu sichern. Die Platzierung auf die Rote Liste ist die Vorstufe dafür, die Baudenkmäler und Naturlandschaften abschließend von der Liste des Welterbes zu entfernen.